Köln (Deutschland), 31.01.2013 – Mit dem Verweis darauf, dass zunächst einmal mit hohem Aufwand ermittelt werden müsse, wie hoch der von der Stadt zu zahlende Beitrag sei, hat die Stadtverwaltung Köln die Zahlung ihres Rundfunkbeitrages zunächst einmal gestoppt. Die Umstellung der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den seit 1. Januar 2013 geltenden Pauschalbeitrag sei „bürokratischer Unsinn“ und ergebe für viele Kommunen höhere Ausgaben.
Sowohl Deutscher Städtetag als auch Städte- und Gemeindebund hatten Nachbesserungen verlangt. Die Umstellung sei keine Vereinfachung, sondern es müsse zunächst einmal aufwendig geklärt werden, was als Betriebsstätte gelten würde, um die Abgabe pro Dienstelle und Betriebsstätte zu ermitteln. Vielfach ergebe sich eine deutliche Kostensteigerung. Laut Angaben des Städtetages müsse Düsseldorf statt bisher 25.000 Euro nun 150.000 Euro bezahlen. Wie Bernd Jürgen Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes mitteilte, müsse beispielsweise Bergisch Gladbach mit 20.000 Euro seit Januar das zehnfache gegenüber den bisherigen Gebühren bezahlen, in Rheinbach habe sich die Rundfunkabgabe auf 7.000 Euro versiebenfacht. Besonders starke Steigerungen würden sich für Kommunen mit vielen dezentral verwalteten Ortsteilen ergeben.
„Wir müssen erst mal in Ruhe ermitteln und berechnen. Wir können es uns nicht leisten, ungeprüft Geld zu verpfeffern“", sagte Inge Schürmann, die Presesprecherin der Stadt Köln. Als Beispiele für die Beurteilung nannte sie unter anderem: „Ist der Friedhofsbagger relevant für die Abgabe? Was machen wir mit dem Container des Grünflächenamtes, ist das eine Betriebsstätte?“ Diese Fragen seien aber nicht nur einmalig zu klären, sondern jede Reorganisation in der Kommunalverwaltung mache eine Neuberechnung erforderlich.
Die Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Städtetages, Gerd Landsberg und Stephan Articus haben im Onlineservice des Handelsblattes verlangt, dass die Länder, in deren Gesetzgebungskompetenz die Rundfunkabgabe liegt, diese neuverhandeln. „Die Bundesländer, die den Staatsvertrag als Landesgesetze in Kraft gesetzt haben, waren sich der gravierenden Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte offensichtlich nicht bewusst. Das Thema gehört daher kurzfristig auf die Agenda der Rundfunkkommission und der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder." Landsberg geht davon aus, dass andere Kommunen dem Schritt Kölns folgen, weil ihnen die Grundlage für die Zahlung der Abgabe fehle. Dazu müsse der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice den Kommunen einen Bescheid zustellen, doch dieser kann nicht ergehen, solange die Kommunen der GEZ-Nachfolgeeinrichtung die notwendigen Daten nicht übermittelt haben.
Kritisiert hatten die Neuregelung auch der Bund der Steuerzahler und der Deutsche Kulturrat. Gegen den Rundfunkbeitrag sind seit August 2012 bei mehreren Gerichten Klagen anhängig, die sich insbesondere auf den Gleichheitsgrundsatz beziehen, den die Kläger verletzt sehen. Der Einzelhandelsverband gab beim Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart ein Gutachten in Auftrag, welches jetzt zum Ergebnis gekommen ist, dass die Rundfunkgebühr verfassungswidrig sei.
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