Veröffentlicht: 12:43, 28. Okt. 2012 (CEST) |
Bremen (Deutschland), 28.10.2012 – Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, die von dem früheren Vorstandschef des Bremer Vulkan Schadensersatz in Höhe von fünf Millionen Euro forderte, hat ihre Klage zurückgezogen. In dem von Friedrich Hennemann aufgebauten Werftenverbund waren rund 435 Millionen Euro staatliche Subventionen nicht für Unternehmen in den neuen Bundesländern verwendet worden, sondern flossen in das sogenannte Cash-Management des Konzerns, der 1996 in Konkurs ging. Daraufhin wurden fünf ehemalige Mitglieder des Vulkan-Vorstands verklagt. Hennemann, der bis 1987 Senatsdirektor in Bremen gewesen war, und zwei weitere Verantwortliche sind wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der ehemalige Senatsdirektor hatte 1987 die Führung der Werft übernommen, trat aber im Herbst 1995 zurück. Er hat sich inzwischen mit der Bundesanstalt auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt.
Mit der endgültigen Schließung der Vulkan-Werft im August 1997 ging ein wichtiger Teil der Bremer Industriegeschichte zu Ende. Der vor fast 120 Jahren gegründete Betrieb beschäftigte 1995 im Industrieverbund 22.500 Mitarbeiter. Vom Großaktionär Thyssen-Bornemisza hatte das Land Bremen einen maßgeblichen Teil der Aktien übernommen. Ab den 1980er Jahren wurde versucht, durch Fusionen mit anderen Schiffsbaubetrieben im Weltmarkt zu konkurrieren. 1992 gehörte fast die gesamte ostdeutsche Werftindustrie zum Vulkan-Verbund.
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