Veröffentlicht: 20:11, 8. März 2015 (CET) |
Bremen (Deutschland), 08.03.2015 – Seit dem 6. Januar 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU in Kraft, bis zum 7. Januar 2013 sollte sie in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ersetzt im Wesentlichen die bisherige Genehmigungsgrundlage für Industrieanlagen in den EU-Mitgliedsländern, die sogenannte IVU-Richtlinie. Bis zum Ablauf der Frist hatten nur 14 von 27 Mitgliedstaaten die neue Richtlinie vollständig oder teilweise umgesetzt; in Deutschland trat sie am 2. Mai 2013 in Kraft.
Am 10. und 11. März 2015 werden Sachverständige aus ganz Europa zu einem Erfahrungsaustausch in Bremen zusammenkommen, um über Fragen der Genehmigung und Überwachung von Industriebetrieben vor dem Hintergrund der europäischen Richtlinie zu sprechen. Bisher haben sich 28 Teilnehmer angekündigt. Der zuständige Vertreter der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, die zu dem Treffen eingeladen hat, erklärte dazu: „In Europa fallen ungefähr 50.000 Industriebetriebe unter die Richtlinie. Für sie gelten seit 2013 erhöhte Umweltanforderungen. Der europaweit festgelegte Stand der Emissionsminderungstechnik muss nun verbindlich bei der Anlagengenehmigung berücksichtigt werden.“
Deutschland nimmt eine Sonderstellung ein, da es hier eine langjährige Praxis und auch entsprechende Standards gibt. Von den schätzungsweise 9.000 Anlagen in Deutschland sind mehr als 3.250 chemische Produktionsanlagen. Die neue Richtlinie hat Auswirkungen im Immissionsschutzrecht, im Bodenschutzrecht und im Wasserrecht. Bremens Umweltsenator Joachim Lohse hat auch fachlich zu dem Thema eine besondere Beziehung und weist auf den medienübergreifenden Charakter der europäischen Richtlinie hin: „Standen bisher Abluft, Abwasser, Abfall und Lärm im Fokus der Vollzugsbehörden, müssen jetzt auch der Boden und das Grundwasser vor, während und nach dem Anlagenbetrieb untersucht werden.“ Er studierte 1976 bis 1983 Chemie in Hamburg und Southampton. Unter anderem war er bis 2009 leitender Geschäftsführer des Öko-Instituts in Freiburg.
Quellen
Beiträge powered by WIKI http://goo.gl/12qQXb