Veröffentlicht: 15.10.2014, 08:31 (CEST) |
Meppen (Deutschland), 15.10.2014 – Andreas Müller ist seit 1997 am Amtsgericht in Bernau (Bundesland Brandenburg) als Richter tätig, die meiste Zeit davon ausschließlich als Jugendrichter. 2013 erregte er Aufsehen mit seinem Buch „Schluss mit der Sozialromantik. Ein Jugendrichter zieht Bilanz“. Andreas Müller fordert von der deutschen Justiz die Einführung einer „Generalprävention“ bezogen auf Jugendliche, die zeitnahe Verurteilung und den verbindlichen „Erziehungsrichter“. Die geltende Soll-Regelung in § 34 des Jugendgerichtsgesetz ist seiner Ansicht nach für die tägliche Praxis unzureichend. Dort heißt es: „Dem Jugendrichter sollen für die Jugendlichen die familiengerichtlichen Erziehungsaufgaben übertragen werden.“ Müller setzt sich außerdem für die Freigabe von Cannabis ein und wehrt sich gegen die Behauptung, es sei eine Einstiegsdroge. Angesichts der Folgen von Gewaltverbrechen müssten andere Prioritäten gesetzt werden. Demgegenüber sei die Kriminalisierung von Cannabis in Deutschland völlig unangemessen.
Am 9. Oktober nahm Müller auf Einladung der CDU-Bürgerschaftsfraktion an einer Podiumsdiskussion in Bremen teil. Die Veranstaltung wurde vom CDU-Fraktionsvorsitzenden in der Bremer Bürgerschaft Thomas Röwekamp moderiert. Auf dem Podium saßen neben Müller der innenpolitische Sprecher Wilhelm Hinners und Jochen Kopelke von der Gewerkschaft der Polizei. Am nächsten Tag war Müller in seiner Heimatstadt Meppen zu Besuch. Politisch fühlt sich Müller keiner Partei zugehörig. Auf Befragen erklärte er, früher auch die grüne Bundestagsabgeordnete Petra Kelly unterstützt zu haben. Die Einladung zu der öffentlichen Veranstaltung in Bremen verdankt er unter anderem einer grünen Stadtteilpolitikerin aus dem Bremer Stadtteil Osterholz, die im Juli 2014 einen Brief an die Fraktionen der Bremer Bürgerschaft geschrieben hatte. Sie beklagt darin Probleme mit jungen Wiederholungstätern im Stadtteil. Auf der Podiumsdiskussion erklärte Kopelke, der jüngste bisher gefasste Täter in Bremen sei 12 Jahre gewesen. Wilhelm Hinners meinte, es seien auch Änderungen im Bremischen Polizeigesetz erforderlich.
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