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Das Mietrechtsänderungsgesetz nimmt immer konkretere Züge an. Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag diskutierten am vergangenen Montag neun Fachleute intensiv über die Mietrechtsreform. Vor allem das neue Minderungsrecht stand im Fokus der Debatte. Der Gesetzesentwurf der Regierung sieht vor, dass Mieter die Miete künf...
Veröffentlicht: 13:52, 18. Okt. 2012 (CEST)

Berlin (Deutschland), 18.10.2012 – Das Mietrechtsänderungsgesetz nimmt immer konkretere Züge an. Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag diskutierten am vergangenen Montag neun Fachleute intensiv über die Mietrechtsreform. Vor allem das neue Minderungsrecht stand im Fokus der Debatte.

Der Gesetzesentwurf der Regierung sieht vor, dass Mieter die Miete künftig drei Monate lang nicht mindern können, sofern der Zustand der Wohnung durch eine sogenannte „energetische Modernisierung“ beeinträchtigt wird. Eine energetische Modernisierung ist jede bauliche Veränderung, durch die fossile oder erneuerbare Energie eingespart wird. Das Minderungsrecht für andere Beeinträchtigungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer energetischen Modernisierung stehen, bleibt dagegen in vollem Umfang erhalten.

Der Hintergedanke der neuen Regelung: Mieter sollen auf einen Teil ihrer Mieterrechte verzichten und so ihren Beitrag zur Energiewende beisteuern. Die Regierung glaubt, dass Vermieter bereitwilliger in die Energieeffizienz ihrer Wohnungen und Häuser investieren, wenn sie keine Mietminderung zu befürchten haben.

Die meisten Experten halten diese Maßnahme jedoch für problematisch. So äußerte zum Beispiel Lukas Siebenkotten, der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Bedenken, dass die Mieterrechte erheblich eingeschränkt würden, ohne für den Vermieter echte Vorteile zu bringen. Er schätzt die finanziellen Vorteile eines Minderungsausschlusses im Verhältnis zur Größe der Investition in eine energetische Modernisierung als zu gering ein. Siebenkotten ist deshalb gegen einen Minderungsausschluss.

Aus einem anderen Grund bezweifelt Kai Wernecke, stellvertretender Generalsekretär vom Wohneigentümerverband Haus & Grund, den Nutzen der Regelung. Damit Vermieter tatsächlich zu Investitionen angeregt werden, müsse der Minderungsausschluss sogar ausgeweitet werden und zeitlich unbegrenzt sein. Das Thema Mietminderung bei energetischen Sanierungen bleibt damit das große Streitthema der Reform.

Trotzdem gab es auch Lob für das Gesetzesvorhaben. Werner Hinz, Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe, hält den Gesetzesentwurf insgesamt für „praxistauglich“. Vertreter der Hauseigentümer wiederum begrüßen, dass die Regelungen zur Duldung von energetischen Modernisierungen und der daraus resultierenden Mieterhöhungen voneinander getrennt werden. Mieter können über eine sogenannte „wirtschaftliche Härte“ künftig zwar nicht die Sanierung selber verhindern, wohl aber eine daraus entstehende Mieterhöhung.

Der weitere Zeitplan: Am 8. und 9. November findet im Bundestag die zweite und dritte Lesung zum Mietrechtsänderungsgesetz statt. Das neue Gesetz soll bereits Anfang 2013 in Kraft treten.

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