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Der französische Premierminister Manuel Valls hat eine umfassende Reform des französischen Arbeitsmarktes und des Arbeitslosengeldes angekündigt. Er möchte das hohe Arbeitslosengeld von bis zu 6.000 € je nach letztem Verdienst, das den Franzosen bis zu zwei Jahren zusteht, kürzen. Darüber hinaus soll die Regelung...
Veröffentlicht: 00:41, 13. Okt. 2014 (CEST)
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Premierminister Manuel Valls im August 2014

Paris (Frankreich), 13.10.2014 – Der französische Premierminister Manuel Valls hat eine umfassende Reform des französischen Arbeitsmarktes und des Arbeitslosengeldes angekündigt. Er möchte das hohe Arbeitslosengeld von bis zu 6.000 € je nach letztem Verdienst, das den Franzosen bis zu zwei Jahren zusteht, kürzen. Darüber hinaus soll die Regelung einer 35-Stunden-Woche deutlich verändert werden, da sie Unternehmen davon abhalte Mitarbeiter flexibler einzusetzen. Valls kritisierte auch, dass es in Frankreich sehr schwierig sei, mit Teilzeit und Kurzarbeit schnell auf wirtschaftliche Probleme zu reagieren, in diesem Zusammenhang nannte er Großbritannien und Deutschland als Vorbilder, da sich die Arbeitsmärkte in beiden Staaten wesentlich schneller erholt haben.

Vertreter der EU haben im Laufe der Woche verlauten lassen, dass der zuständige Währungskommissar Jyrki Katainen Änderungen für den französischen Haushalt 2015 verlangen wird, da die Neuverschuldung mit 4,3 % des Bruttoinlandsprodukts deutlich über der EU-Obergrenze von 3 % liegt und damit ein deutlich höheres Defizit aufweist als in den Stabilitätskriterien vorgesehen. Offiziell bestätigt wurde das nicht. Frankreich hat darüber hinaus angekündigt, seinen Etat für Entwicklungshilfe für 2015 um 80 Mio. € zu kürzen, um das Defizit zu begrenzen.

Experten gehen davon aus dass Valls mit der Arbeitsmarktreform die EU-Kommission von der Glaubwürdigkeit seines Reformkurs überzeugen will, und damit mehr Zeit zum Abbau des Defizits erhält. Trotzdem will er die „Supersteuer“ in Frankreich Anfang 2015 auslaufen lassen. Die sogenannten Supersteuer ist ein Spitzenabgabensatz von 75 % auf Gehälter über 1 Millionen Euro.

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