Veröffentlicht: 20.02.2014, 09:05 (MEZ) |
Straßburg (Frankreich), 16.02.2014 – Am Mittwoch, dem 5. Februar 2014, stimmten die Abgeordneten über die Position des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der Fluggastrechte ab. Die bisherige Gesetzgebung bot Fluggesellschaften zahlreiche Schlupflöcher bei der Berufung auf höhere Gewalt, wodurch nur ca. zwei Prozent der Passagiere für Verspätungen und Flugausfälle entschädigt wurden.
Im Gegensatz zum Vorschlag der Europäischen Kommission sieht der Bericht des Europäischen Parlaments vor, dass Passagiere nicht erst nach fünf, sondern bereits ab drei Stunden Verspätung entschädigt werden sollen. Zudem soll es für verschiedene Entfernungsstufen klare Bestimmungen zur Höhe der Entschädigungen geben. Geht es nach dem Parlament, so sollen Fluggesellschaften auch eindeutige Vorschriften für den Umgang mit Beschwerden erhalten.
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Der Gesetzesentwurf soll Reisenden helfen, …
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… wenn ihr Flieger mal nicht startet.
Die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, darunter auch Verkehrspolitiker wie Ismail Ertug (SPD), Michael Cramer (Grüne) und Berichterstatter Georges Bach (EVP Luxemburg), befürwortet die beschlossenen Änderungen am Gesetzesentwurf.
Einige Verbraucherschutzverbände kritisieren jedoch auch den Ansatz des Europäischen Parlaments, nach dem Langstreckenflüge je nach Distanz erst nach fünf oder mehr Stunden Verspätung entschädigt werden sollen. Denn nach geltenden Regeln können Reisende unabhängig von der Entfernung bereits ab drei Stunden auf Entschädigung hoffen.
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