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Nachdem bereits mehrere Male die Fenster seines Hauses eingeschlagen worden waren, installierte der Besitzer eine Kamera. Mit Erfolg: Denn nachdem die mutmaßlichen Täter ein weiteres Mal in der Nähe des Hauses aufgetaucht waren, wurden sie von der Kamera erfasst und konnten so identifiziert werden. Ende gut, alles gut? Nein, denn...
Veröffentlicht: 16:31, 1. Apr. 2015 (CEST)

Prag (Tschechien), 01.04.2015 – Nachdem bereits mehrere Male die Fenster seines Hauses eingeschlagen worden waren, installierte der Besitzer eine Kamera. Mit Erfolg: Denn nachdem die mutmaßlichen Täter ein weiteres Mal in der Nähe des Hauses aufgetaucht waren, wurden sie von der Kamera erfasst und konnten so identifiziert werden.

Ende gut, alles gut? Nein, denn einer der gefilmten Männer klagte vor Gericht und bekam Recht. Die Urteilsbegründung: Wird jemand ohne seine Einwilligung in der Öffentlichkeit gefilmt, so stellt dies eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Die Kamera erfasste nämlich nicht nur das Privatgrundstück des Besitzers, sondern auch die Straße sowie den Eingang des gegenüberliegenden Hauses.

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