Veröffentlicht: 20:05.2014, 22:07 (CEST) |
Bremen (Deutschland), 20.05.2014 – Peter Schaar war in den Jahren 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Am Abend des 15. Mai 2014 war er zu einer Podiumsdiskussion in die Bremer Neustadt eingeladen. Die einführenden Worte zu der Veranstaltung sprach Helga Trüpel. Sie war von 1991 bis 1995 Senatorin für Kultur und Ausländerintegration der Freien Hansestadt Bremen und wurde 2004 nach der Wahl ins Europäische Parlament stellvertretende Sprecherin der Deutschen Delegation von Bündnis 90/Die Grünen (Europagruppe GRÜNE). Zu ihren politischen Schwerpunkten auf europäischer Ebene gehört auch das Urheberrecht.
Anlass für die Veranstaltung waren die bevorstehende Europawahl am 25. Mai, die gegenwärtig laufenden Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen und die NSA-Abhöraffäre. Näher eingegangen wurde auch auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 13. Mai 2014 zu einer Klage gegen Google. Dabei wurde entschieden, dass Personen unter bestimmten Voraussetzungen die Tilgung von Links mit auf sie bezogenen Daten, zum Beispiel auf alte Presseartikel mit nicht mehr aktuellen oder relevanten Informationen, aus den Ergebnislisten von Suchmaschinen verlangen können.
Gesprächspartner auf dem Podium war der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Jan Philipp Albrecht, den gegenwärtig jüngsten deutschen Abgeordneter im Europäischen Parlament arbeitet. Schaar wies daraufhin, dass Internetfirmen die Daten auch sammeln, um das Verhalten von Verbrauchern auszuwerten und gezielte Werbung einzusetzen. In der Diskussion des überwiegend jungen Publikums wurde deutlich, inwieweit die Gefahren durch das Internet der Öffentlichkeit verständlich gemacht werden müsste, da es sich zum Teil um eine komplizierte Technik handelt. Nach Einschätzung von Schaar wird heute vielmehr überwacht als zu Zeiten des Kalten Krieges. Dies sei mit dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen unvereinbar. Unterschiedliche Meinungen gab es bei der Frage, welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten es zum Schutz der Persönlichkeitsrechte gebe. So könnten beispielsweise Unternehmen verpflichtet werden, die Daten von EU-Bürgern nur in Rechenzentren mit Standort in europäischen Ländern zu speichern. Ein weiterer wichtiger Schritt sei es, den Verbrauchern wirksame Mittel in die Hand zu geben, um ihre eigenen Daten vor unerwünschten Zugriffen zu schützen.
Kritisiert wurde von Bendrath und auch von Schaar die Bindung bestimmter Kommunikationsdienste an einen Anbieter wie Facebook oder WhatsApp. Ähnlich wie bei SMS und E-Mails müsse für den Verbraucher auch eine freie Wahl des Anbieters für Chat und andere Formen des Informationsaustausches bestehen. Bisher sei diese freie Wahl nicht vorhanden. Dies erinnere an die Anfangszeit des Telefons in den USA, als jeder Betreiber ein eigenes Netz ohne Verbindung zur Konkurrenz besaß. Die Wahlfreiheit könne nur staatliche Regulierung hergestellt werden, die einheitliche Übertragungsprotokolle vorschreibe.
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