Veröffentlicht: 11:57, 27.10.2013 (CET) |
Jinan (China), 27.10.2013 – Das Obere Volksgericht der Provinz Shandong in Jinan hat am Freitag (25.10.) die Berufung gegen das Urteil gegen Bo Xilai, einen ehemaligen führenden chinesischen Politiker, abgelehnt. Das Mittlere Volksgericht hatte Bo im letzten Monat zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, dem Verlust der politischen Rechte auf Lebenszeit sowie zur Einziehung seines Vermögens verurteilt. In diesem Urteil wurden die Strafen wegen Bestechlichkeit (lebenslange Freiheitsstrafe, Entzug der politischen Rechte auf Lebenszeit und Einziehung des Privatvermögens), die Strafe wegen Verschwendung öffentlicher Gelder (15 Jahre Haft und eine Million Yuan Geldstrafe) sowie die Strafe wegen Amtsmissbrauchs (7 Jahre Gefängnis) zusammengefasst. Beobachter hatten ursprünglich mit einer Freiheitsstrafe zwischen 15 und 20 Jahren gerechnet. Bo legte sofort Berufung gegen das Urteil ein.
Beim Oberen Volksgericht hat nun ein Richterkollegium die Videoaufnahmen des ersten Prozesses, alle Beweismittel und Aussagen nochmals untersucht und auch die Prozessbeteiligten noch einmal persönlich gehört. Das Gericht entschied nun, dass es sich bei Bos Fall um einen besonders schweren Fall mit großen Schäden für Volk und Staat handele, und bestätigte das Urteil des unteren Gerichts auf der Grundlage von Punkt 1 Absatz 1 des §225 des chinesischen Strafprozessrechtes.
Bo hatte eine sehr engerische Verteidigungstaktik voller überraschender Wendungen betrieben, die Vorwürfe bestritten und frühere Teilgeständnisse vor Gericht als unter Zwang erpresst zurückgezogen. Darauf führen Beobachter die Härte des Urteils, das das härteste gegen einen führenden chinesischen Politier seit der Verurteilung von Maos Witwe Jiang Qing 1981 ist, zurück. Bo hat sich nicht an die Spielregeln eines Schauprozesses gehalten, als der dieses Verfahren gelten darf, er hat keine Reue gezeigt und - ganz im Gegenteil - die Aufmerksamkeit der Medien und der Öffentlichkeit erneut für sich zu nutzen versucht. So einen Verstoß gegen die Regeln muss man mit besonderer Härte bestrafen, auch wenn der Unterschied zwischen einer lebenslangen und einer sehr langen begrenzten Freihheitsstrafe für einen 64-jährigen Mann nur gering erscheint, hätte letztere immerhin noch die Möglichkeit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach einer gewissen Zeit sehr wahrscheinlich werden lassen. Aber auch weil er der Bevölkerung von Chongqing, wo er seine lokale Machtbasis hatte, letztendlich mit seinen Handlungen geschadet habe, wie geurteilt wird, wird von manchen das Urteil als angemessen beurteilt. Andere hingegen verweisen auf Bos ungewöhnlichen Politikstil, der ihm großen Rückhalt in der Bevölkerung einbrachte, so dass seine Entmachtung gerade im Zusammenspiel mit dem Parteitag der KP Chinas im letzten Jahr, als einer der seltenen Wechsel der Führungsspitze in Partei und Staat vollzogen wurde, nur auf diesem Wege möglich gewesen sei, da er Spannungen und Spaltungen innerhalb der Parteispitze dort hätte für sich ausnützen können.
Dass mit dem Gerichtsurteil Bos persönliche Karriere als beendet gelten darf, wird von kaum jemandem bestritten, obwohl Chinas Politik als sehr unberechenbar gilt. Aber wenn nicht er, dann steigt vielleicht sein Sohn in die Politik ein und setzt fort, was sein Vater einst begonnen hat. Es ist jedoch auch möglich, bereits in der gegenwärtigen Politik von Xi Xiping, der die Partei zum Studium der „Linie der Massen“, um sie zu reinigen, anhält, eine Fortsetzung der neo-maoistischen Politik Bos zu sehen. Bo selbst stehen nach dem Urteil des Oberen Gerichts von Shandong keine rechtlichen Mittel zur Verfügung, gegen das Urteil vorzugehen, da nur eine Todesstrafe vom höchsten Gericht Chinas überprüft werden könnte.
[Bearbeiten]
- The Guardian: „Bo Xilai's appeal rejected by Chinese court“ (25.10.2013)
- The Guardian: „Bo Xilai's appeal rejected by court in China - video report“ (25.10.2013) (Video)
- The Guardian: „China hopes to move on after Bo Xilai life sentence“ (22.09.2013)
- China Radio International: „Bo's Appeal Rejected, Original Sentence Upheld“ (25.10.2013)
- Xinhua: „China Focus: Bo's appeal rejected, original judgment upheld“ (25.10.2013)
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