Veröffentlicht: 12:29, 27. Okt. 2012 (CEST) |
Hamburg (Deutschland), 27.10.2012 – Nach einem Eilantrag der Natur- und Umweltschutzvereinigungen Nabu und BUND hat das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss zur Vertiefung der Elbe vorläufig außer Kraft gesetzt. Die beiden Verbände beklagen Verstöße gegen den Gewässer- und Artenschutz. Aufgrund der gerichtlichen Entscheidung darf nun nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die jetzt anstehende gerichtliche Prüfung, die sich auch mit den Inhalten der behaupteten Verstöße befassen wird, kann ein bis eineinhalb Jahre beanspruchen. Einige Stimmen befürchten Verzögerungen bis zu vier Jahren. Demgegenüber behauptete der parteilose Hamburger Wirtschaftssenator Frank Horch, die begonnenen Maßnahmen könnten fortgesetzt werden. Dazu gehören die Ufersicherung und Räumung der Felder für die Ablagerung des Baggermaterials, das bei den Vertiefungsarbeiten anfällt.
Die politische Opposition in Hamburg nutzte die Gelegenheit, um den amtierenden Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) mit mehreren Vorwürfen zu konfrontieren. Neben der Elbvertiefung stehen weitere Großprojekte in der Kritik. Seitens der CDU wurde der Bürgermeister wegen seiner „Selbstherrlichkeit“ kritisiert. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen warf Scholz vor, er fälle Entscheidungen einsam und ohne Beratung. Mitarbeiter der Häfen wollen am 9. November einen Protestmarsch abhalten, um für die Elbvertiefung und die Sicherung ihrer Arbeitsplätze zu demonstrieren.
Bisher haben die Planungen für die Vertiefung der Elbe rund sechs Jahre gedauert. In Hamburg regiert seit Anfang des Jahres 2011 die SPD mit absoluter Mehrheit und dem 54-jährigen Olaf Scholz an der Spitze. Dieser verteidigte sich in einer Debatte der Bürgerschaft mit dem Vorwurf an die oppositionellen Parteien, dass sie selbst keine Lösungen für die anstehenden Probleme anzubieten hätten. Der Hamburger Hafen kämpft mit der Konkurrenz anderer Standorte wie Rotterdam und dem kürzlich eröffneten Tiefwasserhafen am Jadebusen.
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