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Vergangenen Monat hat der Bundestag das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz angenommen. Mit dem Reformwerk werden unter anderen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das Gerichtskostengesetz und das Notarkostengesetz geändert. Auf Rechtssuchende kommen damit höhere Gerichtskosten, Notarkosten und Anwaltskosten zu. Nach Angaben der Regierung se...
Veröffentlicht: 08:40, 5. Jun. 2013 (CEST)
Plenarsaal des deutschen Bundestags in Berlin

Berlin (Deutschland), 05.06.2013 – Am 16. Mai hat der Bundestag das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz angenommen. Mit dem Reformwerk werden unter anderen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das Gerichtskostengesetz und das Notarkostengesetz geändert.

Auf Rechtssuchende kommen damit höhere Gerichtskosten, Notarkosten und Anwaltskosten zu. Nach Angaben der Regierung sei eine Erhöhung notwendig, da die derzeitigen Gebühren nicht mehr mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen übereinstimmten und die Gerichte zunehmend nicht mehr kostendeckend arbeiten könnten.

Auch strukturell wird das Kostenrecht reformiert. So werden zum Beispiel die Gebühren für das Beurkundungsverfahren demnächst grundsätzlich als Notargebühren geregelt. Gerichtsgebühren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden im Wesentlichen als Verfahrensgebühren gestaltet. Insgesamt soll das Kostenrecht durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz einfacher werden.

Im nächsten Schritt befasst sich der Bundesrat am Freitag mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Sofern die Länderkammer zustimmt, könnte das neue Gesetz am 1.Juli in Kraft treten.

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siehe auch: :Recht, :Politik in Deutschland

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