Veröffentlicht: 23:08, 21. Feb. 2013 (CET) |
Berlin (Deutschland), 21.02.2013 – Damit auch Menschen mit geringem Einkommen ihr Recht auf juristischem Wege einfordern können, hat der Gesetzgeber in Deutschland die Prozesskostenhilfe geschaffen. Grundsätzlich wird zudem geprüft, ob im Einzelfall eine Aussicht auf Erfolg besteht, so dass es schon eine Hürde gibt. Nun will die Bundesregierung die Kosten begrenzen, indem die Prozesskostenhilfe auf ein Darlehen umgestellt werden soll, das der Antragsteller in Raten zurückzahlen muss. 62 Prozent der Anträge auf Prozesskostenhilfe betreffen Familienrechtsstreitigkeiten, also z.B. Ehescheidung, das Sorgerecht und das Unterhaltsrecht. Hier soll in Zukunft auch geprüft werden, ob ein Rechtsanwalt erforderlich ist.
Die Bundesländer klagen seit längerer Zeit über die hohen Kosten: Diese betragen gegenwärtig 500 Millionen Euro im Jahr. Mit der Umstellung auf Darlehen könnten jährlich 70 Millionen Euro eingespart werden. Die Prozesskostenhilfe deckt nur die Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Anwalts ab. Statt Prozesskostenhilfe als Zuschuss kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Tatsächlich werden jedoch bereits jetzt nur in einem Teil der Fälle die gesamten Kosten vom Staat übernommen.
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