Veröffentlicht: 23:52, 14. Okt. 2012 (CEST) |
Berlin (Deutschland), 14.10.2012 – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Aufstockung der Leistungen für Asylbewerber auf Hartz-IV-Niveau wird aufgrund der wachsenden Zahl der Asylanträge von Bewerbern aus Serbien und Mazedonien vom Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich stark kritisiert. Friedrich sagte der Bildzeitung am Samstag: „Das wird dazu führen, dass die Asylbewerber-Zahlen noch weiter steigen, denn es wird für Wirtschaftsflüchtlinge noch attraktiver zu uns zu kommen und mit Bargeld wieder abzureisen“.
Bereits im Juli wurde das derzeitige Monatsgeld für Asylbewerber vom Bundesverfassungsgericht für menschenunwürdig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht verlangte darauf, dass die Monatssätze für Asylbewerber auf das Niveau der Sozialhilfe und von Hartz IV erhöht werden müssen.
Bundesinnenminister Friedrich möchte jedoch, dass die staatlichen Hilfen für Asylbewerber gekürzt werden, falls das Asylbewerbergesetz dementsprechend geändert wird. „Die Bundesländer können sich dagegen wehren, indem sie strikt Sachleistungen statt Bargeld verteilen. Aber: Ein Teil der Leistungen muss immer in bar ausbezahlt werden. Deshalb müssen wir das Asylbewerberleistungsgesetz jetzt ergänzen: Wer aus sicheren Herkunftsstaaten kommt, dazu zähle ich Mazedonien und Serbien, soll künftig weniger Barleistungen erhalten“, so Friedrich.
Der Bundesinnenminister will wahrscheinlich die Bundespolizei einsetzen, damit Asylverfahren der Flüchtlinge beschleunigt werden. Friedrich sagte: „Für die Beschleunigung der Asylverfahren werden wir mehr Personal einsetzen. Noch im Oktober werden Angehörige der Bundespolizei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verstärken“. Allerdings sind Abschiebungen Aufgabe der Länder.
Offensichtlich ist die Aufstockung von Kräften der Bundespolizei nicht die einzige Maßnahme. Friedrich sagte in einem Interview mit der BILD: „Erstens müssen die Asylverfahren so schnell wie möglich durchgeführt werden und zweitens müssen die Unberechtigten schnell wieder in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden. Und drittens müssen wir auf europäischer Ebene dafür sorgen, dass wieder eine Visumspflicht für Bürger aus beiden Ländern eingeführt wird“. Bundesinnenminister Friedrich trat auch in Kontakt mit der EU-Ratspräsidentschaft. Friedrich sagte: „Was die Wiedereinführung der Visumspflicht für Serbien und Mazedonien angeht, hat der Rat der EU-Innenminister bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. In einem Brief an die EU-Ratspräsidentschaft habe ich nochmals darum gebeten, die notwendige Zustimmung des EU-Rates herbeizuführen“.
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