Veröffentlicht: 17:41, 6. Feb. 2013 (CET) |
Düsseldorf (Deutschland), 06.02.2013 – Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) wurde von der Universität Düsseldorf nach 33 Jahren die Doktorwürde entzogen. Der Vorsitzende des zuständigen Fakultätsrats, Prof. Bruno Bleckmann, erklärte, für den Entzug des Doktorgrades hätten zwölf Mitglieder des Rats der Philosophischen Fakultät gestimmt, zwei hätten mit Nein gestimmt und es habe eine Enthaltung gegeben. Die Begründung lautete „vorsätzliche Täuschung durch Plagiat“. Die Prüfung durch den Fakultätsrat habe ergeben, „dass die damalige Doktorandin systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte“.
Zudem hat Schavan jetzt keinen Studienabschluss mehr, weil sie sich damals im Alter von 24 Jahren keiner anderweitigen Prüfung unterzog, sondern sogleich das Promotionsverfahren wählte. Ihre Doktorarbeit trägt den Titel „Person und Gewissen - Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeiten und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung“.
Die CDU-Politikerin kündigte an, sie werde juristische Mittel gegen die Entscheidung der Universität Düsseldorf einlegen. Bereits im Mai 2012 hatte Wolfgang Löwer, Jurist und Ombudsmann der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), auf Verjährungsfristen hingewiesen, die bei juristischen Staatsexamina beispielsweise fünf Jahre betragen. Eine Aberkennung nach über 30 Jahren halte er für problematisch.
Nach Presseberichten ist davon auszugehen, dass Schavan ihr Ministeramt nicht behalten kann. Als eine des Plagiats überführte Bildungsministerin ist sie nicht mehr tragbar, so auch der Tenor aus der Opposition. Obwohl es Stimmen aus der Wissenschaft gibt, die Schavan in Schutz nehmen, trägt ihr Fall noch die besondere Note, dass sie selbst sich im Fall Guttenberg eindeutig gegen diesen positioniert hatte.
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