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Die Bundesregierung plant, das Unterhaltsrecht für Geschiedene zu ändern. Nach einer langjährigen Ehe soll dem Unterhaltsberechtigten ein deutlich höherer Unterhalt zustehen. Welche Zeit als langjährig gelten soll, geht aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht hervor. Noch diesen Monat soll der Bundestag über die Gesetzesänderung entscheiden. Uni...
Veröffentlicht: 22:01, 2. Dez. 2012 (CET)
15. Dezember 1809: Napoleon teilt Josephine mit, dass er die Scheidung will

Berlin (Deutschland), 02.12.2012 – Die Bundesregierung plant, das Unterhaltsrecht für Geschiedene zu ändern. Nach einer langjährigen Ehe soll dem Unterhaltsberechtigten ein deutlich höherer Unterhalt zustehen. Welche Zeit als langjährig gelten soll, geht aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht hervor.

Noch diesen Monat soll der Bundestag über die Gesetzesänderung entscheiden. Unions-Rechtsexpertin Ute Granold: „Wir wollen, dass Ehefrauen, die vor langer Zeit geheiratet haben, im Fall einer Scheidung nicht ins Bodenlose fallen“ und verspricht: „Es geht nicht um ein Schema F, sondern um einen fairen Interessenausgleich.“ Erst vor fünf Jahren war der Unterhalt neu geregelt worden. Seitdem muss der Unterhaltspflichtige nicht mehr bis an sein Lebensende zahlen; der Lebensstandard sank, insbesondere wenn der Unterhaltsberechtigte keine adäquate Arbeit fand. Dies benachteiligte insbesondere Frauen, die langjährig den Haushalt geführt und sich um die Kindererziehung gekümmert hatten, besonders dann, wenn sie nicht über eine qualifizierte Ausbildung verfügten. Familienanwalt Eckard Benkelberg beklagt: „Das neue Leitbild der Politik ist die Karrierefrau. Mütter, die wegen ihrer Familie beruflich aussteigen, werden durch das neue Unterhaltsrecht brutal bestraft“ und „die meisten der Frauen, die sich heute scheiden lassen, haben unter gänzlich anderen Bedingungen geheiratet.“ Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert weitere Änderungen im Unterhaltsrecht, von geschiedenen Frauen mit einem oder mehreren Kindern unter fünfzehn Jahren dürfe man keine Vollzeitberufstätigkeit verlangen: „Nur so können wir alleinerziehende Eltern vor einer Überforderung schützen.“

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