Am Donnerstag, dem 5. September wurde vor dem Landgericht Frankfurt das Urteil in der Berufungsverhandlung im Rechtsstreit GEMA gegen Musikpiraten verkündet: Die Berufung wurde zurückgewiesen. Christian Hufgard, Vorsitzender des Musikpiraten e.V., ist zutiefst entäuscht. »Hier wurde vom Landgericht nichts anderes als Wegelagerei legitimiert. Die GE...
Am Donnerstag, dem 5. September wurde vor dem Landgericht Frankfurt das Urteil in der Berufungsverhandlung im Rechtsstreit GEMA gegen Musikpiraten verkündet: Die Berufung wurde zurückgewiesen. Christian Hufgard, Vorsitzender des Musikpiraten e.V., ist zutiefst entäuscht. »Hier wurde vom Landgericht nichts anderes als Wegelagerei legitimiert. Die GEMA hat keine Recht an dem Song von texasradiofish und wir werden trotzdem dazu verurteilt, ihr dafür Geld zu zahlen. Dieses wird natürlich niemals bei den Urhebern ankommen.« Trotz der Niederlage wurde nach der Verhandlung der Free! Music! Sampler 2013 veröffentlicht - und genau wie 2011 und 2012 ist wieder ein Song von texasradiofish darauf enthalten. Neuer Ärger ist also vorprogrammiert.
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