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Der Bundesgerichtshof (BGH) schiebt allzu neugierigen Berufsunfähigkeitsversicherern nun einen Riegel vor. Durch das Urteil ist es den Versicherern nun verboten pauschale Schweigepflichtentbindungen von ihren Kunden zu verlangen. Dies war immer dann der Fall, wenn es einen Leistungsfall zu prüfen gab. Dann nämlich benötigen die Ver...
Veröffentlicht: 15:50, 8. Nov. 2013 (CET)

Karlsruhe (Deutschland), 08.11.2013 – Der Bundesgerichtshof (BGH) schiebt allzu neugierigen Berufsunfähigkeitsversicherern nun einen Riegel vor. Durch das Urteil ist es den Versicherern nun verboten pauschale Schweigepflichtentbindungen von ihren Kunden zu verlangen.

Dies war immer dann der Fall, wenn es einen Leistungsfall zu prüfen gab. Dann nämlich benötigen die Versicherungsgesellschaften bestimmte Daten von den behandelnden Ärzten und den Krankenhäusern, um die Situation des Betroffenen einzuschätzen und eine Auszahlung zu prüfen. Dazu muss der Versicherungsnehmer diese aber von ihrer Schweigepflicht freistellen. Ein normales Prozedere. Allerdings nutzen einige Anbieter dies aus und sammeln gleich eine ganze Menge mehr Daten über den Kunden.

Eine Versicherungsnehmerin war damit nicht einverstanden und unterschrieb die vorgefertigte Erklärung des Versicherungsunternehmens nicht. Dieses verweigerte daraufhin die Zahlung. Die Frau klagte vor Gericht und bekam Recht.

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: Recht

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