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Im Januar diesen Jahres wurde Kim Schmitz alias „Kim Dotcom“ in seiner Wahlheimat Neuseeland festgenommen. Vermögenswerte die er mit seiner Internetseite Megaupload angehäuft hatte waren beschlagnahmt worden. Die Vereinigten Staaten begehren seine Auslieferung, er ist auf Kaution auf freiem Fuß. Jetzt kündigt er seinen Neustart für den 20. Januar 2...
Veröffentlicht: 10:53, 2. Nov. 2012 (CET)
Kim Schmitz (1996)

Wellington (Neuseeland), 01.11.2012 – Im Januar diesen Jahres wurde Kim Schmitz alias „Kim Dotcom“ in seiner Wahlheimat Neuseeland festgenommen. Vermögenswerte die er mit seiner Internetseite Megaupload angehäuft hatte waren beschlagnahmt worden. Die Vereinigten Staaten begehren seine Auslieferung, er ist auf Kaution auf freiem Fuß. Jetzt kündigt er seinen Neustart für den 20. Januar 2013 mit dem Internetportal „Mega“ an.

140 Millionen Euro soll er mit dem Dienst Megaupload illegal verdient haben. In den Vereinigten Staaten drohen ihm wegen Urheberrechtsverletzungen bis zu 20 Jahre Haft. Bei Megaupload konnten die Nutzer Dateien ins Internet hochladen und mit anderen Nutzern teilen, was grundsätzlich nicht strafbar ist. Der Dienst wurde jedoch massiv dafür genutzt urheberrechtlich geschützte Filme, Musik und Programme unter Umgehung der Rechte der Urheber zur Verfügung zu stellen. Dafür machen die Vereinigten Staaten Kim Schmitz verantwortlich.

Für seine neue Seite sucht Schmitz Investoren, um den Dienst kostenlos anbieten zu können. Weiter sucht er Server, mindestens 60 sollen es sein. Auf diese Server sollen die Daten von den Nutzern verschlüsselt hochgeladen werden. Betreiber dieser Server will er über seine Seite „Mega“ derzeit finden. Da das Verschlüsseln schon vor dem Hochladen erfolgen soll, rechnet er sich aus, dass er als Betreiber nicht mehr für die Inhalte, die über die Seite verteilt werden, verantwortlich gemacht werden kann. Der einzelne Nutzer trüge dann die Verantwortung.

Bereits in den 90-iger Jahren trat Schmitz als Weiterverbreiter von Software-Schwarzkopien in Erscheinung. Später will er über einen Bekannten von Schwachstellen im GSM-Netz erfahren haben, für sein Schweigen darüber erhielt er einen Beratervertrag bei DeTeMobil. 2001 und 2002 wurden Schmitz Insidergeschäfte von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in Folge wurde er deshalb zu Freiheitsstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

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